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Impfungen | Corona | Grippe | Booster | Weimar | Thüringen

Praxis Dr. med. Richard
Impfungen in Buttstädt bei Weimar

Durch Impfungen schützt man sich in erster Linie natürlich selbst vor ansteckenden Krankheiten.

Doch es gibt auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder nicht wollen. Für manche Impfungen sind Babys beispielsweise noch zu jung, andere Menschen können aufgrund einer chronischen Erkrankung die eine oder andere Impfung nicht bekommen. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor der Ausbreitung und Ansteckung mit der Krankheit bieten. Man spricht dann von Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität). Der eigene Impfschutz trägt also gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann für einige Krankheiten sogar verhindert werden, dass sie weiterhin auftreten.

Dashboard zum Impfgeschehen in Deutschland

Epidemiologische Bulletins des RKI

Infektionsepidemiologisches Jahrbuch

Merkblätter

Impfungen

Epidemiologische Karten

Faktenblätter

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut bestimmt der G-BA die Einzelheiten zu den von Krankenkassen übernommenen Schutzimpfungen. Über diesen für alle Versicherten bestehenden Anspruch hinaus können die Krankenkassen in ihren Satzungsleistungen die Kostenübernahme von weiteren Impfungen für ihre Versicherten vorsehen. Hierzu können zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen zählen.

Grundimmunisierung für Säuglinge, Kinder, Jugendliche

Impfungen, die von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des einzelnen Menschen und der Allgemeinheit sind. Die einzelnen Impfungen sind empfohlenen Impfterminen zugeordnet.

  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Infektion mit Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Hepatitis B
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Varizellen (Windpocken)
  • Rota-Viren, Pneumokokken-Infektion
  • Meningokokken-C-Infektion
  • HPV (Humanes Papillomvirus

Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche

  • zweimal Diphtherie
  • zweimal Tetanus
  • zweimal Pertussis (Keuchhusten)
  • einmal Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Standard- beziehungsweise Auffrischimpfungen für Erwachsene

Impfungen, die Erwachsene erhalten beziehungsweise die regelmäßig aufgefrischt werden sollen:

  • Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus (alle zehn Jahre empfohlen, die nächste fällige Impfung als Kombinationsimpfung mit Pertussis)
  • Masern (nach 1970 geborene Personen über 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit)

Ab 60 Jahren:

  • Influenza
  • Pneumokokken-Infektion
  • Herpes Zoster (Gürtelrose)

Weitere Impfungen für ungeimpfte Erwachsene in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt

Indikationsimpfungen

Impfungen für Risikogruppen bei individuell erhöhtem Expositions-, Erkrankungs- oder Komplikationsrisiko sowie auch zum Schutz Dritter

  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
  • Infektion mit Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis A und B
  • Influenza
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Pneumokokken-Infektion
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Röteln
  • Varizellen (Windpocken)
  • Covid

Aktualisierte Empfehlungen zu Reiseimpfungen

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) im Epidemiologischen Bulletin 14/2024 ihre Empfehlungen zu den Impfungen bei Auslandsreisen aktualisiert.

Die Publikation der DTG können Sie hier herunterladen. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Veröffentlichung der STIKO.

Das sind ihre Aktualisierungen gegenüber 2023:1

  • Erweiterte Impfempfehlungen bei Immundefizienz
  • Aktualisierte Epidemiologie bei Cholera, Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza, Meningokokken und Typhus/Paratyphus
  • Angepasste Risikozeiträume saisonaler Influenza
  • Komplette Überarbeitung des Abschnitts zu COVID-19
  • Vollständig neuer Abschnitt zu Dengue

Die STIKO bestätigt weiterhin die Wichtigkeit von Reiseimpfungen und insgesamt gibt es, abgesehen vom neuen Kapitel zu Dengue, keine umfassenden Änderungen in der Aktualisierung vom 4. April 2024. In einigen Fällen wurden jedoch die Impfempfehlungen leicht angepasst.

 

Erweiterte Impfempfehlungen bei Immunschwäche

Für Reisende mit Immunschwäche wird auf Basis eines Konsenses von Expertinnen und Experten zu erweiterten Maßnahmen geraten, die über die die aktuell gültigen Empfehlungen der STIKO hinausgehen und deren Kostenübernahme mit der Krankenkasse geklärt werden muss. Dies betrifft insbesondere die Impfungen gegen Hepatitis A, Meningokokken und Influenza.

Nach der ersten Dosis eines monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffes im Rahmen der Grundimmunisierung sollte vor Abreise eine zusätzliche Dosis gegeben werden. Die beiden Impfstoffdosen können im Abstand von einem Monat gegeben werden, aber die Gabe am gleichen Tag ist ebenfalls möglich. Die Verabreichung der dritten Impfstoffdosis sollte in einem Mindestabstand von 6 Monaten erfolgen, um die Grundimmunisierung zu vervollständigen. Auch Menschen mit Niereninsuffizienz oder unter Nierenersatzverfahren sollten unter Umständen zusätzliche Impfdosen erhalten.

Sollte eine Meningokokken-Impfung gegen die Serogruppen A, C, W oder Y indiziert sein, wird Reisenden mit Immundefizienz, Hyposplenie oder Asplenie ebenfalls eine zweite Impfstoffdosis des Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoffs empfohlen. Die zweite Dosis sollte im Abstand von 4–8 Wochen nach der ersten Dosis verabreicht werden und eine Auffrischungsimpfung steht bei erneuter Exposition nach 5 Jahren an.

Bei bestimmten Immundefizienzen, wie nach autologer oder allogener Stammzelltransplantation, kann bei einer erstmaligen Impfung gegen Influenza eine zweite Impfstoffdosis des altersentsprechend empfohlenen Influenza-Impfstoffs im Abstand von 4 Wochen erwogen werden.

 

Meningokokken- und Pneumokokken-Impfung

Die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe C ist bereits seit 2006 eine der Standardimpfungen für Kinder. Seit 2024 zählt zudem die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B zu den Standardimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder ab 2 Monaten bis zum Alter von 5 Jahren.

Bei einer bestehenden Grunderkrankung mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer Pneumokokken-Infektion wird Erwachsenen nun die Impfung mit einem 20-valenten Impfstoff gegen Pneumokokken empfohlen. Für Kinder ab 2 Jahren und Jugendliche mit erhöhtem Risiko infolge einer Grunderkrankung empfiehlt die STIKO weiterhin die sequenzielle Pneumokokkenimpfung.

 

Update der Zeiten für Influenza-Wellen

Während die Haupt-Erkrankungswellen im Jahr zuvor auf der Nordhalbkugel von November bis April und auf der Südhalbkugel von Mai bis Oktober lagen, wurden die Zeiten im Jahr 2022 verlängert. Auf der Nordhalbkugel ist nun zwischen Oktober und April und auf der Südhalbkugel zwischen April und Oktober mit Influenza-Wellen zu rechnen.

In Teilen der Tropen wird weiterhin ganzjährig mit Influenzaerkrankungen gerechnet, die Grippe-Perioden in Thailand wurden jedoch ebenfalls verlängert: Statt von Februar bis März und von Juli bis November gelten sie nun von Januar bis April und von Juni bis September.

Dementsprechend ändern sich auch die Zeiträume, in denen Personen ab 60 Jahren und mit einer anderen Indikation laut STIKO eine Influenza-Impfung vor Reisen in entsprechende Gebiete empfohlen wird.

 

Verbreitung und Impfung gegen Poliomyelitis

In Bezug auf Poliomyelitis zählt die STIKO aufgrund von niedrigem Immunstatus oder mangelnder Überwachung der Infektionsraten aktuell 10 Länder weltweit zu den gefährdeten Gebieten für ein Wiederauftreten der Erkrankung. Dazu gehören: Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Ghana, Großbritannien und Nordirland, Kanada, Senegal, Togo, die Ukraine und die USA. Diese Länder zählen zur WHO-Kategorie 3 und Einreisende benötigen keine Impfung.

Länder mit aktiver Zirkulation der Viren, von denen ein Risiko einer internationalen Ausbreitung ausgeht (Kategorie 1) und Länder in denen Poliomyelitis ohne lokale Übertragung nachgewiesen wurde (Kategorie 2), haben andere Impfvorschriften. In Ländern der Kategorien 1 und 2 müssen alle Einwohner und Langzeitreisende über 4 Wochen gegen Poliomyelitis geimpft werden. In Ländern der Kategorie 1 kann ein oraler (bOPV) oder intramuskulärer Impfstoff (IPV) zum Einsatz kommen. In Deutschland ist jedoch nur der IPV für die Poliomyelitis-Impfung zugelassen.

Die folgenden Länder haben zusätzlich nationale Einreisevorschriften: Ägypten, Bangladesch, Brunei Darussalam, Georgien, Indien, Iran, Katar, Malediven, Marokko, Nepal, Philippinen, Saudi-Arabien, St. Kitts und Nevis.

 

Impfinformationen zum Dengue -Virus

Das Dengue-Virus ist hauptsächlich in tropischen und subtropischen Regionen endemisch, insbesondere in Südostasien, Süd- und Mittelamerika sowie den westlichen Pazifikregionen. Aufgrund des Klimawandels haben sich das Virus und die übertragenden Stechmücken-Arten jedoch bereits in 13 europäischen Ländern verbreitet. Fälle von Dengue-Fieber traten dabei vor allem in Frankreich auf. Die an das RKI übermittelten Infektionszahlen bei Reisenden stiegen in Deutschland von 60 Fällen im Jahr zuvor auf 375 Fälle im Jahr 2022 an.

Die STIKO empfiehlt Reisenden eine Impfung mit dem in Deutschland zugelassenen, attenuierten Lebendimpfstoff, wenn sie:

  • in Endemiegebiete reisen,
  • dort beispielsweise aufgrund eines akuten Ausbruchs oder eines längeren Aufenthalts ein höheres Expositionsrisiko haben,
  • mindestens 4 Jahre alt sind und
  • zuvor eine labordiagnostisch nachgewiesene Infektion mit dem Dengue-Virus durchgemacht haben.

Für Reisende ohne vorherige Dengue-Infektion („Dengue-Naive“) liegt derzeit keine Impfempfehlung vor. Die aktuelle Datenlage belegt keine ausreichende Schutzwirkung. Zusätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine nachfolgende Infektion bei Dengue-Naiven durch die Impfung verstärkt wird.

Covid-19

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung

 

Der Herbst kommt und die Zahl der Corona-Infektionen steigt. Welche Empfehlungen gibt es für Auffrischungs-Impfungen? Ist mein Impfschutz noch aktuell? Wo kann ich mich impfen lassen? Antworten auf diese und weitere wichtigen Fragen finden Sie hier im Überblick.

Inzwischen sind seit dem Start der Corona-Schutzimpfungen im Dezember 2020 über 75 Prozent der Menschen in Deutschland gegen Corona geimpft. Mehr als 190 Millionen Impfdosen sind verabreicht worden – eine beeindruckende Zahl. Damit ist ein hoher Schutz für weite Teile der Bevölkerung erreicht. Viele schwere Krankheitsverläufe konnten vermieden und vulnerable Menschen geschützt werden.

Trotzdem sind auch in diesem Herbst wieder etliche Infektionen zu erwarten. Auch neue Varianten sind auf dem Vormarsch. Mittlerweile aber ist ein angepasster Impfstoff vorhanden.

Inzwischen ist es einfach geworden, einen Termin zum Impfen zu bekommen, und Impfstoffe – auch die angepassten – sind in ausreichender Menge da. Trotzdem gibt es immer wieder Fragen, insbesondere zu möglichen Auffrischungsimpfungen:

 

Ist mein Impfschutz noch aktuell? Wie kann ich meinen Impfstatus einfach selbst checken?

Ob Ihr Impfschutz ausreicht oder nicht, können Sie ganz einfach online herausfinden: Mit dem Corona-Impfcheck bekommen Sie mit wenigen Klicks eine passende Impfempfehlung – für sich selbst und Ihre Angehörigen.

Wichtig: Der Corona-Impfcheck bietet nur eine Orientierungshilfe. Sie ersetzt nicht die individuelle Beratung durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.

 

Für wen werden Auffrischimpfungen empfohlen?

In ihrer Empfehlung vom 25. Mai 2023 spricht sich die Ständige Impfkommission (STIKO) dafür aus, dass alle Menschen ab 18 Jahren eine Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Infektion kann eine der Impfungen ersetzen.

Weitere Auffrischungsimpfungen, in der Regel in einem Abstand von mindestens zwölf Monaten zur letzten bekannten Berührung mit dem Virus (entweder durch Impfung oder Erkrankung) sollen folgende Personen bekommen:

  • Menschen ab 60,
  • Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen,
  • medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten bzw. zu Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen,
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Immunsupprimierten (Menschen mit geschädigtem körpereigenen Abwehrsystem) und
  • alle ab dem Alter von 6 Monaten mit bestimmten Grundkrankheiten, zum Beispiel Immundefizienz.

Da erfahrungsgemäß in der kalten Jahreszeit die Infektionen zunehmen, ist ein guter Termin für die Impfung der Herbst.

Gesunden Erwachsenen unter 60 und Schwangeren wird derzeit keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen.

Diese Empfehlung gilt nach wie vor – auch für diesen Herbst mit angepasstem Impfstoff. Darauf hat die STIKO in ihrer Stellungnahme vom 18. September 2023 hingewiesen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der STIKO.

 

Was gilt für Kinder und Jugendliche unter 18?

Die STIKO empfiehlt nun für Kinder und Jugendliche unter 18, die keine Grundkrankheiten haben, in der Regel keine Grundimmunisierung oder Auffrischungsimpfung mehr. Hintergrund sind die inzwischen überwiegend milden Verläufe und die sehr geringe Anzahl von Menschen unter 18, die aufgrund der Corona-Erkrankung ins Krankenhaus müssen.

 

Wo kann ich mich impfen lassen?

Die meisten Corona-Impfungen führen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte durch, sowohl in den Praxen als auch zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen. Auch Betriebsärztinnen und ‑ärzte impfen. Zudem kann man sich in vielen Apotheken impfen lassen.

 

Wieviele Menschen in Deutschland sind inzwischen gegen Corona geimpft?

Aktuelle Zahlen zu den Impfungen finden Sie beim Robert-Koch-Institut. Hier können Sie – wöchentlich aktualisiert – die gemeldeten Impfungen nachlesen.

 

Wo finde ich Informationen zu den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen? Wie sicher sind sie?

In Deutschland sind fünf Impfstoffe zugelassen. Einen Überblick finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

In Deutschland wird ein Impfstoff nur dann zugelassen, wenn er alle drei Phasen des klinischen Studienprogramms erfolgreich bestanden hat. Diese nationalen und internationalen Qualitätsstandards galten wie bei allen anderen Impfstoff-Entwicklungen auch bei der Zulassung einer Coronavirus-Impfung. Nach der Marktzulassung wurde und wird die Impfstoff-Anwendung weiter eng überwacht und bewertet, um auch sehr seltene Nebenwirkungen zu erfassen.

Normalerweise vergehen viele Jahre, bis ein neuer Impfstoff entwickelt und zugelassen ist. Bei den COVID-19-Impfstoffen ging und geht es schneller, denn schon zu Beginn der Pandemie wurde deutlich: Die wirksamste Möglichkeit, die Pandemie einzudämmen und sich selbst vor COVID-19 zu schützen, sind Impfstoffe. Deshalb wurden Prozesse bei der Impfstoffentwicklung effizienter gestaltet und Expertinnen und Experten arbeiten weltweit enger zusammen. So konnte man Verfahrensabläufe optimieren und Zeit bei der Entwicklung der Impfstoffe gewinnen – ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.

 

Wie wirksam sind die Impfungen? Helfen sie bei neu aufgetretenen Virusvarianten?

Alle verfügbaren Impfstoffe schützen gut vor schweren COVID-19-Erkrankungen.

Die Wirksamkeit der Impfstoffe wird regelmäßig untersucht. Das wird auch deshalb gemacht, weil sich das Coronavirus SarsCoV-2 – wie alle Viren – fortlaufend verändern kann. Und verändert sich das Virus, kann sich auch die Wirksamkeit der Impfstoffe ändern. So haben beispielsweise wichtige Impfstoffe gegenüber der Delta-Variante deutlich besser gewirkt als gegenüber der Omikron-Variante. Dennoch boten auch diese Impfstoffe einen guten Schutz gegen schwere Erkrankungen. Zudem gibt es mittlerweile auch Impfstoffe, die an neue Varianten angepasst sind.

Allerdings kann der Schutz nach einer Impfung im Laufe der Zeit abnehmen. Durch eine Auffrischimpfung aber wird er wieder erhöht. Daher wird gerade besonders gefährdeten Gruppen eine Auffrischungsimpfung empfohlen ( – siehe die Frage: „Für wen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen?“).

Das Robert Koch-Institut überwacht nach wie vor, welche Varianten des Coronavirus in Deutschland im Umlauf sind und wie sich das Virus verändert. Dafür werden weiterhin Genomsequenzierungen vorgenommen. Das heißt: Labore untersuchen das Erbgut des Virus. Das hierfür notwendige Material erhalten sie durch die beispielsweise in Arztpraxen vorgenommenen Testungen von COVID-19-Erkrankten.

 

Wie steht es mit Impfreaktionen, Nebenwirkungen und Impfschäden?

Nebenwirkungen können nie ausgeschlossen werden. Auch etablierte Impfstoffe haben Nebenwirkungen. Wichtig ist, diese genau zu kennen. Denn nur dann ist eine begründete Entscheidung möglich, für wen der Impfstoff unbedenklich ist und wer mehr Nutzen als Risiken durch eine Impfung hat.

Eine zentrale Aufgabe des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, die Nebenwirkungen klar zu beschreiben. Dazu gehört auch, zu benennen, für welche Personengruppen und in welchem Ausmaß diese auftreten.

Nach einer Zulassung wird ein neu eingesetzter Impfstoff weiter beobachtet und beforscht. Für Deutschland erfasst das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zentral alle Nebenwirkungen und Impfreaktionen – unabhängig vom Hersteller. Wichtig hierfür: das Meldeportal über Verdachtsfälle unerwünschter Nebenwirkungen.

Neben dem Meldeportal sind auch eigene Studien des PEI von zentraler Bedeutung, um die Sicherheit von Impfstoffen zu überprüfen. Eine wichtige Studie des PEI zu den Coronavirus-Schutzimpfungen ist SafeVac2.0. SafeVac 2.0 ist eine Smartphone-App des PEI, mit der Geimpfte Angaben zur Verträglichkeit von COVID-19-Impfstoffen machen. Mehr als 730.000 Personen haben bisher mitgemacht. Die Studie geht jetzt in ihre Schlussphase. Die Ergebnisse werden Ende 2023 erwartet.

Das Paul-Ehrlich-Institut hat während der Pandemie regelmäßig Sicherheitsberichte zu COVID-19-Impfstoffen herausgebracht. In diesen Berichten finden sich alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19. Hier finden Sie die Sicherheitsberichte. Inzwischen gibt es eine umfangreiche Datenlage zur Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe, daher wird es voraussichtlich keine weiteren Sicherheitsberichte mehr geben.

Betroffene, die einen Impfschaden vermuten, können einen Antrag bei dem für sie zuständigen Versorgungsamt stellen. Die Versorgungsämter sind Einrichtungen der Bundesländer. Daher müssen Sie sich in Ihrem Bundesland erkundigen, wo genau Sie den Antrag stellen müssen. Die zuständige Landesbehörde entscheidet allein, ob ein Impfschaden vorliegt oder nicht.

Ein Impfschaden (egal welcher) wird nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) definiert als „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“ (§ 2 Nummer 11 IfSG).

Für Impfschäden gelten grundsätzlich die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Für alle gesundheitlichen Schäden in Folge einer Coronavirus-Schutzimpfung besteht ein bundeseinheitlicher Anspruch auf Entschädigung.

HPV-Impfung bei Jugendlichen

Humane Papillomviren (HPV) zählen zu den häufigsten sexuell übertragbaren Erregern.

Bleibt eine HPV-Infektion bestehen, kann sich im Laufe der Zeit Krebs entwickeln, vor allem am Gebärmutterhals, aber auch an After oder Penis und in Mund und Rachen.

Die Impfung schützt wirksam vor den gefährlichsten HPV-Typen und senkt damit das Risiko für diese Krebserkrankungen. Für den bestmöglichen Schutz sollte vor dem ersten sexuellen Kontakt bereits ein Impfschutz bestehen.

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV nicht nur für Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren, sondern seit Juni 2018 auch für alle Jungen in diesem Alter.

Jugendliche, die bis zum Alter von 15 Jahren noch nicht gegen HPV geimpft worden sind, sollten die Impfung möglichst bald und noch vor dem 18. Geburtstag nachholen.

 

Die meisten sexuell aktiven Menschen infizieren sich mindestens einmal im Leben mit HPV. HPV werden dabei unterschieden in Hochrisiko-Typen (v.a. 16 und 18) und Niedrigrisiko-Typen (v.a. 6 und 11). Hochrisiko-Typen können zu Krebs führen, während Niedrigrisiko-Typen für Genitalwarzen verantwortlich sind.
Eine HPV-Infektion verläuft in den meisten Fällen ohne Symptome. Zumeist handelt es sich dabei um vorübergehende Infektionen, die nach 1-2 Jahren nicht mehr nachweisbar sind. Jedoch können HPV-Infektionen auch persistieren und über Krebsvorstufen zu Plattenepithelkarzinomen im Anogenitalbereich oder in der Mundhöhle und im Rachen führen. Bei Frauen dominiert das Zervixkarzinom, das zu nahezu 100% durch HPV verursacht wird. Etwa 10% der HPV-Infektionen an der Zervix der Frau führen zu höhergradigen zervikalen Krebsvorstufen. Werden diese höhergradigen Läsionen nicht behandelt, können sich daraus in etwa 30-50% der Fälle innerhalb von 10 bis 30 Jahren Zervixkarzinome ausbilden.

Basierend auf Daten des Zentrums für Krebsregisterdaten erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 6.250 Frauen und ca. 1.600 Männer an Karzinomen, die durch HPV-Infektionen bedingt sind. Diese Karzinome treten im Bereich der Zervix, Vagina, Vulva bzw. des Penis sowie im Bereich von Anus und Oropharynx auf. Der größte Anteil dieser Tumoren entfällt auf das Zervixkarzinom mit jährlich ca.4.600 neuen Erkrankungen, pro Jahr versterben ca. 1.500-1.600 Frauen daran.

HPV-Impfstoffe schützen zu nahezu 100 % vor einer Infektion mit den in den Impfstoffen enthaltenen HPV-Typen. Die Hochrisiko-HPV-Typen 16 und 18 sind für etwa 70%, die HPV-Typen 31, 33, 45, 52 und 58 für ca. weitere 20% aller Gebärmutterhalskarzinome verantwortlich. Für die anderen Tumorlokalisationen Vulva, Vagina, Penis, Anus und Oropharynx spielen vor allem Typ 16, bei einzelnen Lokalisationen möglicherweise auch die Typen 18 und 33 eine Rolle.

Humane Papillomviren werden über direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen. Die Viren dringen über Mikroverletzungen der Haut bzw. Schleimhaut ein und infizieren die Epithelzellen der Basalzellschicht. Hauptübertragungswege bei Infektionen im Anogenitalbereich sind Vaginal- und Analverkehr; über orogenitale Sexualpraktiken ist eine Transmission in die Mundhöhle oder den Oropharynx möglich. Durch die Verwendung von Kondomen kann eine HPV-Infektion nicht sicher verhindert werden. In seltenen Fällen können HPV auch durch eine Schmierinfektion übertragen werden. Zudem ist selten eine Übertragung von der Mutter auf das Neugeborene während der Geburt möglich.

 

Ist die Nutzung von Kondomen eine Alternative zur HPV-Impfung?

Bei der Nutzung von Kondomen zum Schutz vor einer HPV-Infektion ist zu beachten, dass HPV meist, aber nicht ausschließlich über Sexualkontakte übertragen wird. Bestimmte HPV-Typen kommen außer auf den Schleimhäuten auch auf der Haut im Genital- und Analbereich vor. Daher kann es auch zu einer Übertragung durch sehr engen Körperkontakt (trotz Kondomnutzung beim Geschlechtsverkehr) kommen. Studien haben gezeigt, dass sich bei ausschließlicher Kondomnutzung HPV-Infektionen zwar teilweise verringern, jedoch nicht verhindern lassen.

Im Gegensatz zu der Verwendung von Kondomen kann durch die HPV-Impfung sehr effektiv eine Immunität gegen die in den Impfstoffen enthalten HPV-Typen erzeugt werden

Respiratorisches-Synzytial-Virus (RSV)

RS-Viren verursachen im Herbst und Winter viele Erkältungen sowie Fälle von akuter Bronchitis bei Säuglingen und Kleinkindern, welche zum Teil zu Hospitalisationen führen.
Im Jahr 2023 wurden in der Europäischen Union erstmals zwei RSV-Impfstoffe durch die Europäische Zulassungsbehörde zugelassen (Arexvy und Abrysvo). Der erste Impfstoff ist zum Schutz vor RSV bei Personen ab 60 Jahre, der zweite Impfstoff ist ebenfalls für eine Anwendung bei Personen ab 60 Jahre und zusätzlich für Schwangere zugelassen. Beide Hersteller haben angekündigt, die Impfstoffe zur Saison 2023/24 verfügbar zu machen.

Erreger und Übertragung

RSV steht als Abkürzung für das menschliche Respiratorische-Synzytial-Virus. Das Virus ist verantwortlich für die meisten Fälle von akuter Bronchitis bei Säuglingen und kleinen Kindern. RSV verursacht jährliche Epidemien in der kalten Jahreszeit zwischen Spätherbst und Anfang Frühjahr. In der Schweiz tritt im Rhythmus von zwei Jahren jeweils eine stärkere Epidemie auf.

Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfcheninfektion bei engem Kontakt, wobei Bindehaut und Nasenschleimhaut die Eintrittspforten bilden. Eine Übertragung ist auch durch verunreinigte Gegenstände und Oberflächen (auch Hände) möglich.

Die Ansteckungsfähigkeit besteht in der Regel ein bis fünf Tage. Sie erreicht ihren Höhepunkt während der ersten Tage der Erkrankung.

 

Krankheitsbild

Die Inkubationszeit von der Ansteckung bis zur Erkrankung dauert zwei bis acht Tage.

Danach zeigen sich Symptome wie Schnupfen, starker Husten, Fieber und häufig auch eine Bindehautentzündung. Oft kommt es als Zusatzinfektion zu einer bakteriellen Mittelohrentzündung. Die häufigsten Komplikationen sind Lungenentzündungen, die bei bis zu 40 Prozent der hospitalisierten Fälle auftreten, insbesondere bei Säuglingen und Kindern unter zwei Jahren. Bei grösseren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kann RSV gelegentlich einen länger anhaltenden, trockenen Husten verursachen. In der Regel sind grössere Kinder, Jugendliche und Erwachsene jedoch nur von leichten Krankheitssymptomen betroffen, sie können aber Säuglinge und Kleinkinder anstecken. Allerdings können gelegentlich auch ältere Menschen sowie Patientinnen und Patienten mit einer Immunschwäche einen schweren Krankheitsverlauf haben.

Meist dauert die Erkrankung etwa 3–12 Tage, wobei respiratorische Symptome, insbesondere Husten, über mehr als 4 Wochen anhalten können. Bei Erwachsenen verlaufen RSV-Reinfektionen oft asymptomatisch oder als unkomplizierte Infektion der oberen Atemwege.

 

Verbreitung und Häufigkeit

RSV ist weltweit verbreitet. Die RSV-Infektion ist die bei weitem häufigste untere Atemwegsinfektion bei Säuglingen und führt bei ein bis zwei Prozent der Kleinkinder zur Klinikeinweisung infolge Atemnot sowie ungenügender Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme.

 

Vorbeugung

Zurzeit sind verschiedene Impfstoffe gegen RSV in Entwicklung. Es ist wahrscheinlich, dass einer oder mehrere RSV-Impfstoffe in nächster Zeit in Deutschland zugelassen werden.
Hierzu gehören RSV-Impfstoffe für ältere Personen sowie RSV-Impfstoffe für Schwangere zum Schutz ihrer neugeborenen Kinder.

Eine RSV-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder ist ebenfalls in Entwicklung. Sofern dies möglich ist, sollten Säuglinge und Kleinkinder von erkrankten Personen mit Husten und Fieber ferngehalten werden, und Personen mit Husten und Fieber sollten möglichst Abstand zu Neugeborenen halten, bis sie wieder gesund sind. Eine spezifische Therapie gegen RS-Viren existiert nicht, aber in vielen Fällen kann mit symptomatischen Therapien der Verlauf gemildert werden.
Eine RSV-Infektion hinterlässt keine bleibende Immunität und darum kann das Virus Personen jeden Alters erneut anstecken.

Die Schutzprinzipien der Covid-Prävention können auch das Risiko für weitere Atemwegsinfektionen reduzieren: So schützen wir uns.

Quellen: https://www.infektionsschutz.de/download/6317-1671100593-BZgA_Erregersteckbrief-RSV.pdf,
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_RSV.html#doc2394298bodyText10

Masern

Die Masernerkrankung wird durch ein humanpathogenes RNA-Virus hervorgerufen, das zur Gattung der Morbilliviren der Familie der Paramyxoviren gehört. Das Masernvirus ist sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen, wie erhöhten Temperaturen, Licht, UV-Strahlen, fettlösenden Substanzen und Desinfektionsmitteln.

Vor Einführung der Impfungen gegen Masern zu Beginn der 1960er Jahre wurden Masernepidemien alle 2-3 Jahre beobachtet. Jährlich traten weltweit geschätzt 2-3 Millionen masernbedingte Todesfälle auf. Schätzungen ergaben, dass zwischen 2000 und 2017 weltweit rund 21 Millionen Todesfälle durch Impfungen gegen Masern verhindert werden konnten. Trotzdem stellen die Masern weiterhin global eine wesentliche Todesursache für Kinder dar. Trotz einer seit Jahrzehnten verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung starben im Jahr 2018 mehr als 140.000 Menschen aufgrund der Masern, insbesondere Kinder im Alter von bis zu 5 Jahren.

In den letzten Jahren ist es in der europäischen WHO-Region und global zu einem erneuten massiven Anstieg der Masernfälle gekommen. Im Jahr 2018 erkrankten in der europäischen WHO-Region rund 89.000 Menschen an den Masern, über die Hälfte der Fälle (rund 60%) wurden hospitalisiert, 74 Menschen verstarben. Die Masernfallzahl lag dreimal so hoch wie im Jahr 2017 und 15mal höher als im Jahr 2016. Im Jahr 2019 wurden sogar 103.000 Masernfälle aus der Region übermittelt.

Gleichzeitig waren allerdings auch die durchschnittlichen Impfquoten in der europäischen WHO-Region so hoch wie nie. Es bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten und Regionen. Ungenügende Impfquoten in einzelnen Staaten mit fehlenden Nachholimpfungen führten mit der Zeit zu einer steigenden Anzahl von ungeschützten Personen in der Bevölkerung und zu diesen Rekordzahlen in den letzten Jahren. Der amerikanischen WHO-Region, wo die Masern offiziell seit 2016 als eliminiert galten, musste der Eliminationsstatus aufgrund langer Infektionsketten insbesondere in Venezuela und Brasilien wieder aberkannt werden.

Welche und wie viele Menschen in einem Land an den Masern erkranken, ist in erster Linie abhängig von der Immunität in der Bevölkerung, den Geburtsraten sowie der Bevölkerungsdichte. Je seltener die Viren aufgrund einer steigenden Immunität in der Bevölkerung zirkulieren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass suszeptible Personen erst im Jugendlichen- oder Erwachsenenalter an den Masern erkranken.

 

Infektionsweg

Masern – eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt – werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen) oder aerogen über Tröpfchen sowie durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen. Das Masernvirus führt bereits bei kurzer Exposition zu einer Infektion und löst bei fast allen ungeschützten Infizierten eine klinische Symptomatik aus (secondary attack rate: >90%).

Masernviren wurden nach Kontamination noch nach 2 Stunden in der Luft nachgewiesen. Ansteckungen von Personen, die sich in den gleichen Räumen aufgehalten hatten wie ein an Masern Erkrankter, ohne dass ein direkter Kontakt stattgefunden hatte, wurden beschrieben. Ein direkter Kontakt ist also nicht für die Übertragung der Masern erforderlich.

Inkubationszeit

Die Inkubationszeit beträgt 7- (selten) 21 Tage, im Mittel 10-14 Tage bis zum Beginn des katarrhalischen Stadiums und 14-17 Tage bis zum Ausbruch des Exanthems.

 

Klinische Symptomatik

Masern sind eine systemische Virusinfektion mit zweiphasigem Krankheitsverlauf. Sie beginnen mit einem sog.katarrhalischen Stadium, in dem Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten auftreten. Pathognomonisch für die Masern ist ein ebenfalls in dieser Phase auftretendes Enanthem an der Mundschleimhaut, die sogenannten Koplik-Flecken (kalkspritzerartige weiße Flecken). Das charakteristische makulopapulöse Masernexanthem der Haut (bräunlich-rosafarbene konfluierende Flecken) entsteht am 2.-4. Tag nach Auftreten der initialen Symptome. Es beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt 4-7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine kleieartige Schuppung zu beobachten. Am 5.-7. Krankheitstag kommt es zum Temperaturabfall. Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Der Nestschutz ist bei Kindern von geimpften Müttern häufig 3-4 Monate nach der Geburt nicht mehr nachweisbar. Säuglinge und Kleinkinder sowie Erwachsene ab 20 Jahren haben ein höheres Risiko im Rahmen einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden.

Eine besonders schwerwiegende Komplikation ist die akute postinfektiöse Enzephalitis, zu der es in etwa 1 von 1000 Fällen kommt. Sie tritt etwa 4-7 Tage nach Beginn des Exanthems mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma auf. Bei etwa 10-20% der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20-30% muss mit Residualschäden des Zentralen Nervensystems (ZNS) gerechnet werden.

 

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 4 Tage vor Auftreten des Exanthems und hält bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems an. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist sie am größten.

 

Diagnostik

Für Masern besteht ein Eliminationsziel der WHO. Deswegen soll in jedem Verdachtsfall eine Laboruntersuchung erfolgen. Bitte senden Sie bei Verdacht auf Masern Rachenabstrich, Urin und Serum an ein Labor, das Diagnostik und ggf. Genotypisierungen durchführt, wie zum Beispiel das NRZ MMR am RKI (Link: Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln am Robert Koch-Institut). (Link: Nationales Referenzzentrum für Masern, Mumps, Röteln am Robert Koch-Institut).

Das klinische Bild der Masern kann mit anderen exanthematischen Erkrankungen wie Röteln, Ringelröteln und Scharlach verwechselt werden.

 

Therapie

Eine spezifische antivirale Therapie gegen Masern gibt es nicht. Die symptomatische Therapie ist abhängig von der Organmanifestation. Neben fiebersenkenden Medikamenten ist bei bakteriellen Superinfektionen, z.B. Otitis media und Pneumonie, eine antibiotische Therapie indiziert.

Eine Vitamin-A-Gabe kann grundsätzlich die Mortalität bei Kindern zwischen 6 Monaten und 5 Jahren mit vorliegendem Vitamin-A-Mangel senken.

Quelle: rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern

Vorkommen von Pneumokokken

Oft sind Pneumokokken jedoch bereits in der Schleimhaut von Mund- und Rachenraum vorhanden ohne, dass sie eine Krankheit verursachen oder Symptome hervorrufen. Man spricht dann von Kolonisation. In bestimmten Situationen, beispielsweise bei geschwächtem Immunsystem kann es dann zur Infektion kommen.

Neben Lungenentzündungen können Pneumokokken auch Erkrankungen wie Hirnhaut- oder Mittelohrentzündungen verursachen. Bei zwei bis zehn Prozent der Erkrankten verläuft eine schwere Infektion mit Pneumokokken tödlich, bei etwa 15 Prozent entstehen dauernde Folgeschäden. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind durch eine Infektion mit diesen Bakterien gefährdet.

 

Pneumokokken-Impfung: Für wen?

Nach Angaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch Instituts ist das Risiko für eine schwer verlaufende Infektion mit Pneumokokken altersabhängig.

Die STIKO empfiehlt eine Pneumokokken-Impfung folgenden Risikogruppen:

  • Babys ab einem Alter von 2-11 Monaten
  • Ältere Menschen über 60 Jahre
  • Menschen mit chronischen Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen – also auch Menschen mit Asthma und COPD
  • Menschen mit Behandlungsbedürftigem Diabetes oder bestimmten neurologischen Krankheiten
  • Menschen mit schwachem Immunsystem (Immundefizienz) oder ausgelöst durch bestimmte Medikamente (Immunsuppressiva)
  • Menschen mit z.B. einem Cochlea-Implantat oder einer Liquorfistel, da diese Personen anfälliger für eine Pneumokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung) sind.

Gelegentlich treten lokale Nebenwirkungen und Allgemeinreaktionen ähnlich wie bei der Grippeschutzimpfung auf. Muskelkaterähnliche Beschwerden über ein bis zwei Tage können jedoch etwas stärker ausgeprägt sein. Gravierende Nebenwirkungen sind bei der Pneumokokken-Impfung sehr selten, wobei Überempfindlichkeitsreaktionen nicht sicher auszuschließen sind.

Eine Wiederholungsimpfung gegen Pneumokokken im Abstand von mindestens sechs Jahren wird für Senioren und für Menschen, die entsprechende Grunderkrankungen haben empfohlen.

Pneumokokken-Impfstoff

In Deutschland sind derzeit drei Impfstoffe für die Pneumokokken-Impfung zugelassen. Ein Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPSV) PPSV23, Pneumovax 23 und vier Konjugatimpfstoffe (PCV für pneumococcal conjugate vaccine), PCV13, PCV10, PCV15 und PCV20. Bei allen handelt es sich um sogenannte Totimpfstoffe.

Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoff (PPSV)

Der Polysaccharid-Impfstoff besteht aus reinen Zuckermolekülen der Hülle von Pneumokokken-Bakterien, sogenannte Antigene. Als Reaktion auf die Bakterien-Bestandteile bildet das Immunsystem nach der Pneumokokken-Impfung Antikörper, die vor kommenden Infektionen mit den Bakterien schützen.

Insgesamt enthält der Impfstoff Antigene der 23 wichtigsten Pneumokokken-Typen und kann daher auch vor diesen 23 sogenannten Serotypen schützen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind diese im Impfstoff enthaltenen Pneumokokken-Typen für 80 bis 90 Prozent aller (schweren) Pneumokokken-Erkrankungen verantwortlich. PPSV23 ist in Deutschland ab einem Alter von zwei Jahren zugelassen.

Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV)

Ein Nachteil des Pneumokokken-Polysaccharid-Impfstoffes (PPSV) ist, dass die Pneumokkokken-Impfung bei Kindern bis zwei Jahren nur unzureichend wirkt. Diese Lücke wurde Anfang der 2000er durch die sogenannten Konjugatimpfstoffe (PCV für pneumococcal conjugate vaccine) geschlossen.

Bei Konjugatimpfstoffen ist das Bakterien-Zuckermolekül noch an ein zusätzliches Eiweiß gebunden. Dadurch wird das Immunsystem stärker aktiviert und es entsteht ein besserer Impfschutz durch Aktivierung der zellulären Immunität.

In Deutschland gibt es für die Pneumokokken-Impfung aktuell

  • einen Konjugatimpfstoff gegen zehn Pneumokokken-Serotypen (PCV10, zugelassen bis zum Alter von 5 Jahren),
  • einen gegen 13 Serotypen (PCV13, zugelassen für alle Altersgruppen),
  • einen gegen 15 Serotypen (PCV15, zugelassen ab einem Alter von 6 Monaten) und
  • einen gegen 20 Serotypen (PCV20, zugelassen ab 18 Jahren).

Pneumokokken-Impfung bei Babys, Kindern und Risikogruppen

  • Babys und Kinder unter zwei Jahren sollten nach den Empfehlungen der STIKO ausschließlich mit den Konjugatimpfstoffen (PCV10, PCV13 oder PCV15) gegen Pneumokokken geimpft werden. In der Regel werden Babys mit drei Einzeldosen im Alter von zwei, vier und 11 bis 14 Monaten gegen Pneumokokken geimpft. Für Frühgeborene wird eine zusätzlich Impfdosis im dritten Lebensmonat empfohlen.
  • Kindern ab dem Alter von 2 Jahren und Jugendlichen mit Vorerkrankungen wird die sogenannte sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt von PPSV23 nach sechs bis 12 Monaten, empfohlen.
  • Menschen mit angeborenem Immundefekt oder Personen die eine immunsupressive Behandlung erhalten, haben ein erhöhtes Risiko für eine durch Pneumokokken ausgelöste Lungenentzündung. Für diese Hochrisikopatient:innen empfiehlt die STIKO seit September 2023 die Verwendung von PCV20 empfohlen. Die Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) wird nicht mehr empfohlen.
  • Auch für Personen mit einer chronischen Krankheit wie beispielsweise Asthma, COPD oder Lungenemphysem und Personen ab einem Alter von 60 Jahren wird seit September 2023 die Pneumokokken-Impfung mit PCV20 empfohlen.

Wann erneut gegen Pneumokokken impfen lassen?

Personen, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13 und PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei einem ausgeprägten Immundefekt kann bereits im Mindestabstand von einem Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.

Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor. Darum gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine Empfehlung durch die STIKO.

Für gesunde Kinder, die bereits als Baby eine Grundimmunisierung erhalten haben, wird eine Wiederholungsimpfung nicht empfohlen, da das Risiko für einen schweren Verlauf einer Pneumokokken-Infektion nach dem Alter von zwei Jahren laut STIKO sehr gering ist.

Quelle: https://www.lungeninformationsdienst.de/praevention/impfen/pneumokokken-impfung

Meningokokken

Meningokokken kommen weltweit vor und können eine bakterielle Hirnhautentzündung oder eine Blutvergiftung (Sepsis) auslösen. An einer Meningokokken-Infektion kann jeder erkranken. Am häufigsten sind aber Säuglinge im ersten Lebensjahr, Kleinkinder oder Jugendliche betroffen.

Verschiedene Erregertypen
Meningokokken-Erkrankungen werden durch Bakterien der Art Neisseria meningitidis verursacht. Aufgrund unterschiedlicher Oberflächenstrukturen werden 12 verschiedene Untergruppen unterschieden, sogenannte Serogruppen. Am häufigsten werden Erkrankungen durch die Serotypen A, B, C, W135 und Y verursacht, wobei die verschiedenen Erreger weltweit unterschiedlich häufig vorkommen. So sind Meningokokken-Erkrankungen der Serogruppe A, aber auch C, W und X Ursache für Ausbrüche in Afrika, vor allem südlich der Sahara. In Deutschland kommen derzeit hauptsächlich Infektionen mit Bakterien der Serogruppe B, C, W und Y vor.

Ansteckung
Meningokokken werden bei engem Kontakt über Tröpfcheninfektion, das heißt vor allem beim Husten, Niesen und Sprechen, sowie über direkten Kontakt, beispielsweise beim Küssen, übertragen. An der Luft sterben die Erreger schnell ab.

Verbreitung
In Deutschland erkranken weniger als 4 Menschen pro 1 Million Einwohner pro Jahr. Die meisten Erkrankungen werden in Deutschland durch Meningokokken der Serogruppe B (ca. 60%) und seltener der Serogruppen C, W und Y (jeweils 10 bis 15%) verursacht. Andere Serogruppen treten nur sehr selten auf. Erkrankungen der Serogruppe C bei Kleinkindern haben sich seit Einführung der Impfempfehlung zur Meningokokken-C-Impfung deutlich verringert.

Am häufigsten erkranken Kinder unter fünf Jahren an einer Meningokokken-Infektion, wobei das höchste Erkrankungsrisiko in den ersten beiden Lebensjahren liegt. Zudem erkranken auch Jugendliche im Alter zwischen 15 und 19 Jahren häufiger.

 

Meningokokken: Krankheitsverlauf

Eine Ansteckung kann zu einer Entzündung der Hirnhäute (der Menigokokken-Meningitis) oder zu einer bakteriellen Blutvergiftung (sogenannte Meningokokken-Sepsis) führen. In manchen Fällen treten beide Erkrankungen gleichzeitig auf.

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch einer Erkrankung dauert es in der Regel drei bis vier Tage. In manchen Fällen sind zwei bis zehn Tage möglich.

Zunächst treten kurz grippeähnlichen Symptome auf. Dazu setzen in der Folge plötzlich starke Kopfschmerzen, hohes Fieber, Übelkeit, Lichtempfindlichkeit und Nackensteifheit ein. Bei einem großen Teil der Erkrankten treten zusätzlich kleine, punktförmige Hautblutungen auf. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind die Symptome häufig schwieriger zu deuten. Anzeichen einer Meningokokken-Erkrankung können bei Kindern Fieber, schrilles Schreien, große Unruhe oder auch auffallende Teilnahmslosigkeit sein. Das Kind verweigert Nahrung, erbricht dabei eventuell oder hat Durchfall und reagiert empfindlich auf Berührungen. Treten diese Symptome auf, sollte sofort eine Arztpraxis oder das nächstgelegene Krankenhaus aufgesucht werden.

In rund zwei Drittel der Krankheitsfälle tritt eine Hirnhautentzündung auf.  Bei 10 bis 20 Prozent aller hiervon Betroffenen kommt es im Anschluss zu Komplikationen wie Krampfanfällen oder Taubheit und bei Kindern gegebenenfalls auch zu Entwicklungsstörungen. Etwa einer von 100 der Erkrankten mit Hirnhautentzündung verstirbt.

Bei etwa einem Drittel der Erkrankten tritt eine Blutvergiftung bzw. Blustromerkrankung(Sepsis) auf. Als Komplikation können unter Umständen einzelne Gliedmaßen absterben, was im schlimmsten Fall Amputationen nötig machen kann. Bei der Blutstrominfektion stirbt etwa jeder zehnte Erkrankte, bei einem schweren Verlauf sogar fast jeder dritte.   Bei einer Meningokokken-Sepsis kommt es in einigen Fällen zum septischen Schock, dem sogenannten Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom, an dem ein Drittel der Betroffenen verstirbt.

Behandlung der Meningokokken-Erkrankungen
Meningokokken-Erkrankungen müssen stationär im Krankenhaus behandelt werden, da sie fast immer schwer verlaufen und häufig Komplikationen nach sich ziehen. Meningokokken-Erkrankungen werden mit Antibiotika behandelt. Engen Kontaktpersonen von Erkrankten wird empfohlen schnellstmöglich eine vorbeugende Behandlung mit Antibiotika zu beginnen, um eine Erkrankung zu verhindern.

 

Meningokokken: Impfung

Aufgrund der Schwere von Meningokokken-Erkrankungen, der häufigen Komplikationen und der hohen Sterblichkeit empfiehlt die STIKO seit dem Jahr 2006 allen Kindern im zweiten Lebensjahr eine einmalige Impfung gegen Meningokokken C. Ältere Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag, die noch keine Impfung gegen Meningokokken C erhalten haben, wird empfohlen diese möglichst bald nachzuholen.

In besonderen Situationen wie z. B. bestimmten Grunderkrankungen oder Reisen in Länder mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko können Impfungen gegen weitere Meningokokken-Typen (Serogruppen) sinnvoll sein. Hierzu berät sie Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt.

Aktuell sind in Deutschland drei verschiedene Impfstoff-Typen verfügbar:

  • gegen Erreger der Serogruppe C,
  • gegen Erreger der Serogruppen A, C, W und Y
  • gegen Erreger der Serogruppe B.

Impfempfehlung bezüglich Meningokokken A, C, W135 und Y

Die Impfung gegen die Gruppen A, C, W und Y wird Menschen empfohlen, bei denen ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit den Erregern vorliegt. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Menschen mit angeborener oder erworbener Immunschwäche (z.B. bei fehlender Milz)
  • gefährdetes Laborpersonal
  • ungeimpfte Haushaltskontaktpersonen eines Erkrankten mit einer schweren Meningokokken-Infektion mit einem dieser Serogruppen, so bald wie möglich nach dem Kontakt (zusätzlich zur Gabe von Antibiotika)
  • Bei Ausbrüchen auf Empfehlung der Gesundheitsbehörden
  • Reisende in Länder, in denen diese Infektionen regelmäßig auftreten, besonders bei engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung
  • Kinder und Jugendliche sowie Personen in Ausbildung oder Studium vor Langzeitaufenthalten in Ländern mit empfohlener Impfung für diese Altersgruppe.

Je nach Impfstoff kann eine Impfung gegen die Meningokokken-Typen A, C ,W135 und Y ab einem Alter von einem bzw. zwei Jahren erfolgen.

Grippe (Influenza): Verbreitung

Die Weltgesundheitorganisation WHO geht davon aus, dass auf der Nordhalbkugel jährlich etwa 5 bis 15 Prozent der Bevölkerung an Grippe erkranken. In Deutschland wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) für die Grippe-Saison 2014/2015 70.247 Fälle gemeldet. In der Saison 2014/15 wurden 274 Todesfälle mit Influenza-Infektion an das RKI übermittelt, bei 169 Fällen wurde im elektronischen Übermittlungssystem SurvNet angegeben, dass die Person an der Influenzaerkrankung bzw. deren Folgen verstorben ist. In Deutschland verursachen Grippewellen laut der Arbeitsgemeinschaft Influenza des Robert Koch-Institut pro Jahr etwa ein bis sieben Millionen zusätzliche Arztkonsultationen und circa 5.000 bis 20.000 Krankenhausaufenthalte (2014/2015 waren es etwa 11.000 Krankenhausaufenthalte).

Etwa alle zwei bis drei Jahre treten lokal begrenzte Infektionswellen (Epidemien) auf. Influenzaviren sind jedoch weltweit verbreitet, so dass auch regelrechte Pandemien, das heißt die länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung von Krankheiten, vorkommen. Speziell das Typ-A-Virus weist eine sehr hohe Veränderlichkeit seiner Oberfläche (Mutagenität) auf. Wenn minimale Veränderungen in den Genen, die die Bauanleitung für die Rezeptoren liefern, auftreten (Antigendrift), unterscheiden sich die neuen Rezeptoren etwas von den alten. Normalerweise merkt sich das Immunsystem die Struktur der Virushülle und kann so beim nächsten Angriff zielgenau den Befall verhindern. Hat sich die Virusoberfläche etwas verändert, muss das Immunsystem jedoch erst die passenden Antikörper herstellen.

 

Grippeimpfung

Die Grippeimpfung kann gegen die saisonal auftretende „echte“ Grippe (Influenza) schützen. Infektionen mit den Influenzaviren des Typs A und B verursachen alljährlich viele Grippefälle. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die saisonale Grippeschutzimpfung besonders bestimmten Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf.

Durch die Grippeimpfung kann zwar eine Ansteckung mit Influenza-Viren nicht vollständig vermieden werden. Aber wer geimpft ist, durchlebt nachweislich einen deutlich milderen Verlauf der Krankheit und kann sich vor Komplikationen sowie Folge- und Begleiterkrankungen schützen.

Eine gefürchtete Komplikation der Grippe ist die Lungenentzündung, ausgelöst durch das Influenza-Virus selbst oder durch zusätzliche bakterielle Erreger. Entzündungen des Mittelohrs oder des Herzmuskels sind mögliche Folgeerkrankungen. Außerdem kann die Grippe das Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall erhöhen. In seltenen Fällen kann die echte Grippe innerhalb kurzer Zeit zum Lungenversagen und sogar zum Tod führen. Eine Influenza-Impfung senkt das Risiko, diese Komplikationen zu erleiden.

Mehr zum Krankheitsverlauf, Diagnose und Therapie der echten Grippe erfahren Sie im Krankheitskapitel „Grippe (Influenza)„.

 

Wer soll sich gegen Grippe impfen lassen?

Die Grippeimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut (RKI) für folgende Personengruppen empfohlen:

  • Menschen über 60 Jahre
  • Menschen mit chronischen Erkrankungen (zum Beispiel chronische Lungen-, Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselkrankheiten),
  • Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder aufgrund von Medikamenten immunsupprimiert sind
  • Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- oder Pflegeheimen
  • Schwangeren
  • Personen, die im gleichen Haushalt, wie die oben genannten Risikogruppen leben, oder diese betreuen.

Ebenso wird die Grippeimpfung für medizinisches Personal und Personen, die in Einrichtungen mit hohem Publikumsverkehr arbeiten, empfohlen.

Für Kinder mit Grunderkrankungen ist die Grippeschutzimpfung besonders wichtig: Bei bestimmten Vorerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes mellitus können deutlich schwerere Erkrankungsverläufe auftreten. Infektionen klingen bei Menschen mit Diabetes nur langsam ab und Rückfälle treten häufiger auf als bei Menschen ohne Diabetes.

Bei stark übergewichtigen Menschen hinterlässt eine Grippeimpfung nur eine verkürzte Antikörperantwort. Im Fall einer Infektion kann die Erkrankung daher oft einen schwereren Verlauf als bei normalgewichtigen Menschen nehmen. Auch Schwangere und Frauen nach einer Geburt sind besonders von schweren Infektionsverläufen bedroht, die Mutter und Kind gefährden.

 

Wann soll man sich gegen Grippe impfen lassen?

Der Grippe-Impfstoff wird jährlich an die erwarteten Stämme des Influenza-Virus angepasst. Daher sollte die Grippeschutzimpfung jährlich wiederholt werden.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, sich bereits ab Oktober bis Mitte Dezember gegen Grippe impfen zu lassen, noch bevor die Grippewelle zur Jahreswende beginnt. Aber auch nach Beginn oder im Verlauf der Influenzawelle, kann eine Grippeimpfung noch sinnvoll sein.

Bis der Impfschutz gegen die Grippe vollständig aufgebaut ist, dauert es etwa zehn bis 14 Tage.

 

Der Grippeimpfstoff

Beim Grippeimpfstoff für Erwachsene handelt es sich um einen Totimpfstoff. Die Impfstoff-Zusammensetzung wird jährlich geändert und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an die aktuell zirkulierenden Grippe-Viren angepasst. Der Grippeimpfstoff enthält somit immer Antigene (Bestandteile) von weltweit zirkulierenden Varianten des Influenza-Virus.

Seit der Impfsaison 2018/2019 muss in Deutschland verbindlich ein Vierfachimpfstoff für die Grippeschutzimpfung eingesetzt werden. Dieser sogenannte quadrivalente Impfstoff enthält Antigene von zwei Subtypen des Influenza-Virus Typ A und von zwei vom Typ B. Mehr zu den verschiedenen Typen des Grippe-Virus erfahren Sie im Kapitel „Grippe – Influenza“.

Personen ab 60 Jahre sollen seit der Grippesaison 2021/22 außerdem ein Hochdosisimpfstoff gegen die Grippe erhalten. In Studien zeigt dieser bei älteren Personen eine leichte, aber signifikant höhere Wirksamkeit im Vergleich zu den Nicht-Hochdosis-Impfstoffen.

Für Kinder zwischen zwei und 17 Jahren steht auch ein quadrivalenter Lebendimpfstoff zur Verfügung, der als Nasenspray eingenommen werden kann. Auch die Zusammensetzung dieses Impfstoffs richtet sich nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation WHO. Besondere Vorsicht ist jedoch bei Kindern mit Immunschwäche geboten. In diesem Fall darf der Lebendimpfstoff nicht eingesetzt werden.

Da sich das Influenza-Virus ständig ändert, muss die Grippeimpfung jedes Jahr – am besten im Herbst zu Beginn der Grippesaison – wiederholt werden.

 

Vorsicht bei Hühnereiweißallergie

Wer eine Hühnereiweißallergie hat und sich gegen Grippe impfen lassen will, muss vorsichtig sein – aufgrund der Herstellung kann der Grippeimpfstoff Spuren von Hühnereiweiß enthalten. Für Hühnereiweiß-Allergiker ab 18 Jahren gibt es daher einen verträglichen Impfstoff auf Zellkulturbasis.

 

Grippeimpfung: Nebenwirkungen und Risiken

Die Grippeschutzimpfung ist in der Regel gut verträglich. Geimpft wird in den Oberarmmuskel. Manchmal treten, wie bei anderen Impfungen auch, in den ersten Tagen nach der Injektion lokale Rötungen, Schwellungen oder auch leichte Allgemeinreaktionen wie erhöhte Temperatur, Müdigkeit, Schwitzen oder Gliederschmerzen auf.  Diese sogenannten Impfreaktionen entstehen, da sich das Immunsystem nach der Impfung mit dem Impfstoff auseinandersetzt.

Da es sich bei dem Totimpfstoff um nicht-vermehrungsfähige Virusbestandteile handelt, kann man durch die Impfung keine Grippe bekommen.

Kinder und Jugendliche, die an einer Immunschwäche oder an schwerem Asthma erkrankt sind oder eine Salicylat-Therapie erhalten, sollen laut STIKO mit dem Influenza-Totimpfstoff geimpft werden.

Wie bereits oben beschrieben, sollten Menschen mit einer Hühnereiweißallergie vor der Impfung mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin Rücksprache halten, da der normale Grippe-Impfstoff aufgrund der Herstellung Spuren von Hühnereiweiß enthalten kann.

Quelle: https://www.lungeninformationsdienst.de/praevention/impfen/grippeschutzimpfung

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