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Lungenfunktion | Spirometrie | Blutdruckmessung | Belastungs-EKG | Langzeit-EKG | Reisemedizin | Weimar

Praxis Dr. med. Richard
Weitere Leistungen

  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Ruhe-EKG
  • Langzeit-EKG
  • Belastungs-EKG
  • 24h-Blutdruckmessung
  • Planung Blutdruck-Selbstmessungen über einen begrenzten Zeitraum
  • Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) u. Disease-Management-Programme (DMP)
  • Sporttauglichkeitsuntersuchungen (individuell angepasst an Sportart und Leistungsintensität)
  • Abstrichuntersuchungen
  • Labor (allgemein und spezifisch)
  • Atteste, Reha- und Kuranträge
  • Reisemedizinische Beratung
  • Haus- und Heimbesuche

Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)

Kleine Lungenfunktionsdiagnostik mit großem Nutzen

Das Spirometer ist klein und handlich. Wir nutzen es für die “kleine Lufu”. Es liefert verschiedene Werte, die Auskunft über Ihre Atemwege und Ihre Lunge geben.

Vorbereitung auf die spirometrische Untersuchung:

  • Nehmen Sie bequem Platz. Den Stuhl können wir in der Höhe verändern: Ihre Beine sollten im rechten Winkel stehen und die Füße den Boden berühren. So fühlen sie sich stabil, können gut ein- und ausatmen.
  • Die Messungen erfolgen über das Mundstück. Umschließen Sie es fest mit den Lippen.
  • Wir setzen Ihnen eine Nasenklammer auf. Sie verhindert, dass Atemluft über die Nase entweicht. Das würde die Messung verfälschen, denn diese Luft fehlt bei der Berechnung.

Jetzt geht es los. Wir sagen Ihnen genau, wie Sie atmen sollen. Ein Computer misst zum Beispiel Ihr Luftvolumen oder die Geschwindigkeit der ausgeatmeten Luft. Die Lungenfunktionsdiagnostik gibt direkt den Vergleich zu Normwerten an.

Die drei Phasen der Spirometrie:

  • Ruhige Atmung – Sie atmen wie gewohnt
  • Atmung gegen einen Verschluss – Sie brauchen nur leicht anzuatmen
  • Maximales Atmen – Sie holen ganz tief Luft und atmen alles wieder aus

Die Spirometrie ist unkompliziert und flexibel. Jeder unserer Standort hat mehrere Geräte – so können wir Sie auch im Akutfall direkt untersuchen.

Ruhe-EKG

Das Herz ist ein spezieller Muskel, dessen Aktivität durch elektrische Impulse gesteuert wird. Diese folgen einem bestimmten Muster, das sich bei jedem Zusammenziehen des Muskels – dem Herzschlag – wiederholt. Mithilfe eines Elektrokardiogramms (EKG) kann die Aktivität des Herzens gemessen werden.

Von der Körperoberfläche wird die elektrische Aktivität des Herzens abgeleitet. Das EKG-Gerät verstärkt die elektrischen Signale des Herzschlags und bildet sie als Kurve ab [Bild]. Richtig interpretiert, kann der/die Arzt/Ärztin daraus wichtige Informationen über die Funktion des Organs gewinnen und Erkrankungen wie Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelentzündungen oder einen Herzinfarkt erkennen.

Langzeit-EKG

In der Regel ordnen Ärzt*innen ein Langzeit-Elektrokardiogramm an, um bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen, zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, festzustellen oder auszuschließen.

Das gesunde Herz schlägt im Sinusrhythmus. Das bedeutet, dass es sich in regelmäßigen Abständen an- und entspannt. Das geschieht aufgrund elektrischer Signale, die vom sogenannten Sinusknoten, der im rechten Vorhof liegt, gesendet werden.

Es gibt viele verschiedene Rhythmusstörungen, die Mediziner*innen auch Arrhythmie nennen. Einige sind gesundheitlich unbedenklich, andere bedürfen einer Therapie. Manche Herzrhythmusstörungen treten vorrangig in bestimmten Situationen, beispielsweise unter Belastung oder bei Stress auf und sind daher bei einer einmaligen EKG-Untersuchung in Ruhe nicht festzustellen.
Eine weitere Indikation können Symptome wie unklare Ohnmachtsanfälle (unklare Synkope), häufiger Schwindel oder Herzrasen sein. Außerdem eignet sich das Langzeit-EKG, um auffällige Befunde vorheriger Untersuchungen abzuklären oder den Erfolg einer bereits begonnenen Therapie zu beurteilen.

Für Privatpatient*innen ist das  Langzeit-EKG zur Vorsorge im Rahmen eines Gesundheits-Check-Up’s in der Regel eine Kassenleistung, als Selbstzahler*in müssen Sie die Kosten der Untersuchung selbst tragen.

Anhand eines EKG’s zeichnet der Rekorder während dem festgelegten Zeitraum Ihre Herzaktionen, genauer den Herzrhythmus sowie die -Frequenz auf. Das gibt unseren Ärzt*innen Auskunft darüber, ob Ihr Herz in regelmäßigen Abständen schlägt, die Geschwindigkeit den Situationen angemessen ist und ob die Signalweiterleitung vom Sinusknoten zum Herzmuskel optimal verläuft.

In der Regel dauert die Langzeitmessung 24 Stunden. In Ausnahmefällen ist auch eine Aufzeichnung über einen längeren Zeitraum notwendig, die maximale Aufzeichnungsdauer des Langzeit-EKG kann 4 bis 5 Tage dokumentieren. Während dieser Zeit wird Ihre Herzaktivität via EKG aufgezeichnet, die Ergebnisse werden im Anschluss von Ärzt*innen begutachtet und ausgewertet. Anhand der Ergebnisse können weitere Untersuchungen, zum Beispiel ein Belastungs-EKG folgen.

Eine Langzeit-EKG-Untersuchung ist bei folgenden Voraussetzungen angeraten:

  • Rhythmusstörungen wie Herzrasen, Schwindelattacken oder Ohnmachtserscheinungen
  • Vorhofflimmern oder –flattern
  • Zustand nach einem Herzinfarkt
  • Rhythmusstörungen als Ursachen für Kreislaufbeschwerden

Weitere Indikationen sind die Quantifizierung von bekannten Herzrhythmusstörungen oder die Dokumentation der Herzfrequenz im Tagesverlauf, bei der z. B. auch ein nächtlicher Abfall der Herzfrequenz festgestellt werden kann.

24h-Blutdruckmessung

Ein automatisches Blutdruckmessgerät, das am Oberarm befestigt wird, registriert den Blutdruck in bestimmten Intervallen. Die Werte werden über einen Rekorder gespeichert und können den Tagesaktivitäten zugeordnet werden. Erkannt werden: Blutdruckveränderungen im Tagesverlauf und das nächtliche Blutdruckverhalten.

Planung Blutdruck-Selbstmessungen über einen begrenzen Zeitraum

Die Messung des Blutdrucks sollte in ruhiger Umgebung in entspannter Sitzhaltung nach 5 Minuten ruhigen Sitzens durchgeführt werden. Die Beine sollten nebeneinander stehen, da mit übereinandergeschlagenen Beinen der Blutdruck aufgrund der Anspannung von Muskulatur ansteigen kann. Es sollte immer in Herzhöhe gemessen werden. Befindet sich der Messpunkt (gilt insbesondere für die Messung am Handgelenk) unterhalb des Herzens, so wird der Blutdruck zu hoch bestimmt, bei Haltung oberhalb zu niedrig. Als Faustregel gilt: Je 10 cm unterhalb Herzhöhe ca. 8 mm Hg zu hohe systolische und 6 mm Hg zu hohe diastolische Blutdruckwerte.

Sie sollten immer den Blutdruck an dem Arm mit den höheren Blutdruckwerten messen. Ihr Arzt misst an beiden Armen den Blutdruck und sagt Ihnen, an welchem Arm Sie den Blutdruck selbst messen sollen. Blutdruckunterschiede an den Armen bis zu 20 mm Hg gelten als normal. Wir empfehlen Ihnen, den Blutdruck zweimal in Folge mit einer Pause von 1 – 2 Minuten zu messen. Sie werden feststellen, dass der Wert der zweiten Messung häufig niedriger ist. Sie sollten dann den zweiten Wert notieren.

Belastungs-EKG

Das Belastungs-EKG spielt eine entscheidende Rolle in der Herzdiagnostik. Durch die Beobachtung des Herzens unter körperlicher Anstrengung ermöglicht es den Ärzten, Anzeichen von Herzerkrankungen, die im Ruhezustand möglicherweise nicht sichtbar sind, zu erkennen.

Eine der Hauptanwendungen des Belastungs-EKGs besteht darin, Anzeichen einer koronaren Herzkrankheit (KHK, ischämische Herzkrankheit) zu erkennen. Dies ist eine Erkrankung, bei der die Blutgefäße, die das Herz mit Blut versorgen, durch Ablagerungen von Fett und Cholesterin verengt oder blockiert sind. Während der Belastungsphase des Tests kann der Arzt feststellen, ob es Bereiche im Herzen gibt, die unter Stress nicht ausreichend mit Blut versorgt werden, ein mögliches Anzeichen für KHK.

Darüber hinaus kann das Belastungs-EKG dazu beitragen, andere Herzerkrankungen zu identifizieren, einschließlich:

• Herzrhythmusstörungen: Während des Tests kann der Arzt mögliche Anomalien in der Herzfrequenz, im Herzrhythmus oder der Durchblutung feststellen. Diese könnten Anzeichen für Arrhythmien sein, Zustände, in denen das Herz unregelmäßig schlägt.

• Herzklappenerkrankungen: Ein Belastungs-EKG kann dabei helfen, die Funktion der Herzklappen zu beurteilen. Bestimmte Muster in den EKG-Ergebnissen können auf eine Koronar-Stenose (Verengungen der Herzkranzgefäße) oder Insuffizienz (Undichtigkeit) der Herzklappen hinweisen.

• Herzinsuffizienz: Durch Beobachtung der Reaktion des Herzens auf Belastung kann der Arzt mögliche Anzeichen einer Herzinsuffizienz feststellen, einer Erkrankung, bei der das Herz nicht in der Lage ist, ausreichend Blut in den Körper zu pumpen.

• Lungenfibrose: Bei einigen Patienten kann eine fortschreitende Lungenfibrose zu einer Belastung des rechten Herzens führen und eine Erkrankung verursachen, die als Lungenherz oder Cor pulmonale bezeichnet wird. Anzeichen dafür können im Rahmen eines Belastungs-EKGs erkannt werden.

Ebenso kann das Belastungs-EKG dazu beitragen, die Ursache von Symptomen wie Brustschmerzen oder Kurzatmigkeit zu ermitteln. In manchen Fällen können diese Symptome durch Belastungen hervorgerufen werden, die das Herz belasten und zu Veränderungen in den EKG-Ergebnissen führen.

Das Belastungs-EKG kann auch zur Bewertung der Wirksamkeit von Medikamenten oder anderen Behandlungen für Herzerkrankungen verwendet werden, zur Beurteilung der körperlichen Fitness vor chirurgischen Eingriffen oder zur Bestimmung der angemessenen Übungsintensität bei Patienten in der Rehabilitation oder bei Sportlern (individuelle Belastungsgrenze).

Als Teil eines Gesundheits-Check-up können Berechtigte Ihren Anspruch auf ein präventives Belastungs-EKG geltend machen. Jede gesetzlich krankenversicherte Person zwischen dem 18. und dem 35. Lebensjahr haben einmalig Anspruch auf den Gesundheits-Check. Ab dem Alter von 35 kann die Untersuchung alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.

Die Untersuchung dauert ca. 30 – 45 Minuten.

Sporttauglichkeitsuntersuchungen, individuell angepasst an Sportart und Leistungsintensität

Vor Aufnahme einer regelmäßigen sportlichen Betätigung ist eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung ein Muss. Krankenkassen übernehmen vermehrt die Kosten dieser Untersuchung.

Körperliche Aktivität wirkt wie ein Medikament

Sportliche Betätigung kann präventiv oder auch als Therapie bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt werden. Regelmäßige moderate Bewegung hat zahlreiche positive Effekte auf die Gesundheit, die Lebenserwartung und das seelische Wohlbefinden. Im Rahmen der ärztlichen Präventionsempfehlung kann inzwischen jeder Arzt Bewegung verordnen.

DGSP weist auf die Notwendigkeit einer Sporttauglichkeitsuntersuchung zur Risikolimitierung vor Aufnahme der regelmäßigen körperlichen Aktivität hin

Will man mit einer neuen Sportart starten oder nach langer Zeit wieder mit Sport anfangen, sollte, so die DGSP, auf jeden Fall eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchgeführt werden, um eventuell bestehende Vorerkrankungen zu erkennen und daraus resultierende Risiken zu minimieren. Darüber hinaus ist auch bei bereits sportlich Aktiven ein Sport-Check-up sinnvoll und kann zusätzlich als Trainingsplan dienen, um die optimale Belastungsdosierung festzulegen.

Reisemedizinische Beratung

Die Vorfreude auf den Urlaub mit malerischen Landschaften, traumhaften Stränden und exotischen Gerichten führt leicht dazu, dass gesundheitliche Risiken und Gefährdungen im Ausland unterschätzt werden. Egal ob Sie mit Ihrer ganzen Familie einen Pauschalurlaub am Mittelmeer buchen oder auf eigene Faust durch Südamerika reisen: Bereiten Sie sich gut auf Ihre Reise vor. Ganz gleich, wohin immer es auch geht!

Mit dem passenden Impfschutz können bei Reisen zahlreiche Erkrankungen vermieden werden. Deshalb sind viele gesetzliche und private Krankenkassen bereit, Kosten für Reiseimpfungen und reisemedizinische Beratungen zu erstatten. Zum Teil erstatten die einzelnen Krankenkassen nach unterschiedlichen Regeln. Nähere Informationen erteilt Ihnen das Servicezentrum Ihrer Krankenkasse.
Bei beruflichen Auslandsaufenthalten übernimmt der Arbeitgeber notwendige Schutzimpfungen.

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Reiseimpfungen: Kostenerstattung von Reiseimpfungen durch Krankenversicherungen.

 

Für weitere Auskünfte s.a. Informationsquellen

Atteste, Reha- und Kuranträge

Gründe für die Kur
  1. Stress.
  2. Burnout.
  3. Infektanfälligkeit.
  4. Chronischer Schmerz.
  5. Hypokinetosen.
  6. AD(H)S.
  7. Indikationen nach ICD.
  8. Kontraindikationen

Eine Kur ist präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit.
Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.

Labor (allgemein und spezifisch)

Was macht ein medizinisches Labor?

Sammeln Sie Patientenproben. Analyse von Patientenproben und Erstellung von Berichten für die Ärzte. Durchführung von Tests, um das Ansprechen des Patienten auf die Behandlung zu überwachen. Durchführung von Qualitätskontrollen, um sicherzustellen, dass die Laborergebnisse korrekt sind.

Umrechner für Einheiten (Umrechnung von konventionellen in SI-Einheiten und umgekehrt).

Abstrichuntersuchungen

Es wird unterschieden zwischen mikrobiologischen (Nachweis von Keimen), zytologischen (Suche nach Krebszellen oder Vorstufen, Entzündungen) und DNA-Abstrichen (Viren). Mit einem Wattestäbchen oder einem Holzspatel werden oberflächliche Schleimhautzellen vom Körper entnommen und in ein Labor geschickt.

Disease-Management-Programme

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen. Patientinnen und Patienten mit bestimmten chronischen Krankheiten können sich bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behandlungsprogramm einschreiben lassen. Damit werden sie über Einrichtungsgrenzen hinweg auf dem aktuellen medizinischen Forschungsstand behandelt. Ein koordiniertes Vorgehen soll dazu beitragen, unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen.

Hausarztzentrierte Versorgung

Bei der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für Patienten. Der Hausarzt übernimmt damit die Rolle eines Lotsen: Er bespricht die nächsten Behandlungsschritte mit dem Patienten und koordiniert diese, zum Beispiel Facharztbesuche.

Die an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Vertragsärzte müssen insbesondere folgende gesetzlichen Mindestbedingungen erfüllen:

  • Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie und an speziellen Fortbildungskursen für Hausärzte,
  • Orientierung an anerkannten Konzepten zum Qualitätsmanagement sowie
  • Behandlung nach für die hausärztliche Versorgung entwickelten, evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien.

In den regionalen Verträgen können noch weitere Anforderungen gestellt werden, etwa an die apparative Ausstattung von Arztpraxen. Weitere Leistungen können beispielsweise regelmäßige Abendsprechstunden für Berufstätige und die Sicherstellung kurzer Wartezeiten für HzV-Teilnehmer sein.

Haus- und Heimbesuche

Bei immobilen Patienten wie Rollstuhlfahrer, gebrechliche Patienten oder Krebspatienten im Endstadium führen wir Hausbesuche durch.

Ultraschall- und EKG-Untersuchung, Impfungen und Blutentnahmen werden auch im Hausbesuch durchgeführt.

Einstufung Pflegegrad

Wer erstmals einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach einem Prüfverfahren persönlich begutachtet. Dabei ermitteln Gutachter des MD (Medizinischer Dienst, früher: MDK) bei gesetzlich oder die MEDICPROOF GmbH bei privat Versicherten den Grad ihrer noch vorhandenen Selbstständigkeit und empfehlen ggf. einen Pflegegrad. Letztlich entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegefinanzierung.

Bereiten Sie Ihre Pflegebegutachtung vor

Zur Vorbereitung auf Ihre Pflegebegutachtung kann es von Vorteil sein, Ihren täglichen Pflege- und Betreuungsaufwand für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu dokumentieren. Dazu eignet sich ein Pflegetagebuch. Dabei handelt es sich um eine hilfreiche Dokumentationsvorlage, in der Sie die derzeitige Pflegesituation Ihres Angehörigen festhalten. So können Sie den Pflegebedarf begründen und gegebenenfalls Ihre Chancen auf einen fairen Pflegegrad erhöhen.

Pflegebegutachtung: Medizinischer Dienst oder MEDICPROOF

Gutachter, die von den Pflegekassen beauftragt werden, kommen in der Regel vom Medizinischen Dienst (sogenannter MD, bei gesetzlich Versicherten) oder MEDICPROOF (bei privat Versicherten). Im Zuhause des Antragstellers erfassen sie alle wichtigen Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen. Ausschlaggebend für die Einstufung in einen Pflegegrad ist im Pflegegutachten der Grad der Selbstständigkeit sowie der vorhandenen Fähigkeiten einer Person in sechs Modulen.

1. Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten?

4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

Genau genommen gibt es neben den sechs beschriebenen Modulen noch zwei weitere Pflegegrad-Module: Außerhäusliche Aktivitäten (7) und Haushaltsführung (8). Diese beiden Module werden jedoch nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, sondern sollen v. a. Pflegekräften eine individuellere Pflegeplanung ermöglichen.

Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid

Wenn Sie nach der Begutachtung von der Krankenkasse einen Bescheid bekommen, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch gegen den Pflegegrad oder dessen Ablehnung einlegen.

Pflegegrad-Punkte im Überblick

Im Rahmen der Pflegebegutachtung werden je nach Intensität bzw. Häufigkeit der notwendigen Unterstützung entsprechende Punkte vergeben, addiert und so der Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfsbedarf des Pflegebedürftigen und umso umfangreicher die Pflege- und Betreuungsleistungen.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über das Punktesystem zur Pflegegrad-Einteilung (s. Quelle 1):

Grad der Selbstständigkeit Punktezahl Pflegegrad

Geringe Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

12,5 bis unter 27     1

Erhebliche Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

27 bis unter 47,5     2

Schwere Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

47,5 bis unter 70     3

Schwerste Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit

70 bis unter 90     4

Schwerste Beeinträchtigung

der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

90 bis 100     5

Pflegegrad 5 trotz nicht erreichter Mindestzahl

Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ haben, können Pflegegrad 5 erhalten, auch wenn sie die dafür notwendige Mindestzahl von 90 Punkten bei der Begutachtung nicht erreicht haben.

Pflegegrad bei Krankheiten und körperlichen Einschränkungen

Pflegegrade stehen nicht nur Menschen im hohen Alter zu. Hier sind beispielhaft Krankheiten und körperliche Einschränkungen sowie Patientengruppen, bei denen je nach Schwere der Einschränkung eine Genehmigung für einen Pflegegrad möglich sein kann:

Pflegegrade im Kindesalter

Einen Pflegegrad können auch pflegebedürftige Kinder bekommen. Generell gelten hier dieselben Gegebenheiten wie bei Erwachsenen – jedoch gibt es ein paar Besonderheiten:

Kinder unter 18 Monaten: Säuglingen und Kleinkindern unter 18 Monaten wird eine natürliche Pflegebedürftigkeit vorausgesetzt, da auch gesunde Kinder in dem Alter eine Rund-um-Versorgung durch die Eltern benötigen. Deshalb werden Sie bei der Pflegebegutachtung immer einen Pflegegrad höher eingestuft.

Kinder unter elf Jahren: Bei der Pflegebegutachtung gelten bei Kindern unter elf Jahren andere Kriterien als bei Erwachsenen. Da sich bei Kindern mit den Jahren erst viele Fähigkeiten und auch die Selbstständigkeit entwickeln, wird der Grad der Pflegebedürftigkeit bei Kindern durch den Vergleich mit altersgerecht entwickelten Kindern festgestellt.

Pflegegrad bei Demenz

Die Demenz beschreibt eine oftmals schleichend voranschreitende Degeneration des Gehirns. Die Erkrankung hat Defizite im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich zur Folge.

Seit der Pflegereform im Jahr 2017 werden kognitive und psychische Beeinträchtigungen ebenfalls in die Beurteilung über den Grad der Pflegebedürftigkeit einbezogen. Zuvor hatten nur Antragsteller mit körperlichen Defiziten von den Leistungen der Pflegeversicherung profitiert. Demenzerkrankte, die sich grundsätzlich noch selbst versorgen konnten, fielen aus dem Raster und erhielten bis 2017 keine Pflegestufe oder Pflegestufe 0.

Mit Einführung der Pflegegrade gilt: Menschen, die vor 2017 noch in Pflegestufe 0 eingeteilt waren, erhielten mit Inkrafttreten des PSG II Pflegegrad 2 (s. Quelle 3). Anstelle des täglichen Pflegeaufwandes, gemessen in Minuten, erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad heute anhand des tatsächlichen Pflegebedarfs.

Demenzpatienten haben je nach Beeinträchtigung damit sowohl Anrecht auf Pflegegeld als auch auf Sachleistungen von der Pflegekasse. Zudem erhalten sie auch bei Umbaumaßnahmen Zuschüsse.

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